Allgemeine Geschäftsbedienungen von

Garten und Landschaftsbau Günter Moers

  

Die hier aufgeführten allgemeine Geschäftsbedienungen auch kurz

AGB´s genannt regeln das Geschäftsgebaren zwischen Ihnen als

Kunden und uns als Leistungsträger. Sie tragen maßgeblich dazu bei

das ein geregelter Umgang zwischen Ihnen als Verbraucher und uns

als Leistungsträger gegeben ist. Darüber hinaus schützen diese

Vereinbarungen Sie als Kunden und uns als Leistungsträger.

 

 

§ 1 Geltungsbereich

 

1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die

Geschäftsbeziehung von Garten und Landschaftsbau Günter Moers

und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und

Dienstleistungsverträge sowie vertraglichen Vereinbarungen und

Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme

der Lieferung als anerkannt. Lieferungen, Leistungen und Angebote der

Firma Garten und Landschaftsbau Günter Moers an gewerbliche und

nicht gewerbliche Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser

Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die damit für sämtliche

gegenwärtige und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Firma Moers

und Landschaftsbau Günter Moers im Geschäftsverkehr gegenüber

Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder

öffentlich rechtlichen Sondervermögen auch dann gelten, wenn sie nicht

nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

  

1.2 Der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen /

Vertragsbedingungen des Kunden / Verbrauchers oder

Leistungsnehmers wird hiermit widersprochen; sie werden

insbesondere auch dann nicht anerkannt, wenn Garten und

Landschaftsbau Günter Moers ihnen im Einzelfall nach Übermittlung

oder Kenntnisnahme nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

Vorsorglich wird auch etwaigen sonstigen Verweisungen des Kunden

innerhalb der Geschäftsbeziehungen widersprochen, es sei denn ihrer

Geltung wird ausdrücklich durch Garten und Landschaftsbau Moers

 schriftlich zugestimmt.

 

§ 2 Vertragsabschluss

 

2.1 Garten und Landschaftsbau Günter Moers hält sich an abgegebene

Angebote vier Wochen gebunden, ausgenommen sind Materialpreise,

Rohstoffe wie Naturproduckte und Pflanzen die extremen

Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss

ausüben können.

 

2.2 Mit der Bestellung von Waren und/ oder Bau und/ oder Dienstleistungen

erklärt der Kunde/ Endverbraucher oder Leistungsempfänger

verbindlich diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der

Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach

Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich

oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden. 

 

2.3 Bestellt der Verbraucher die Ware und / oder Dienstleistungen auf

elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung

unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine

verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der

Annahmeerklärung verbunden sein.

  

2.4 Der Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und

rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von

Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden

umgehend.

  

§ 3 Leistungs- und Lieferfristen

 

 3.1 Leistungs- und Lieferfristen/-termine gelten im Zweifel als annähernd

und unverbindlich, sofern nicht individuell vertraglich etwas anderes

vereinbart worden ist; sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der

rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der

Firma Garten und Landschaftsbau Günter Moers durch etwaige

Zulieferanten.

  

3.2 Ist individuell vertraglich eine bestimmte Leistungs- oder Lieferungsfrist

bzw. ein bestimmter Leistungs- oder Liefertermin vereinbart, so sind

Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung und/oder

Leistung ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder

grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma Garten und Landschaftsbau

Günter Moers zurückzuführen ist.

  

3.3 Gerät Garten und Landschaftsbau Günter Moers mit einer Leistung

oder Lieferung in Verzug, so ist der Kunde berechtigt eine

angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren ergebnislosen Ablauf er

vom Vertrag zurücktreten kann. Ein etwaiger Verzugsschaden des

Kunden beschränkt sich auf höchstens 5 % der vereinbarten netto

Vergütung, sofern Garten und Landschaftsbau Günter Moers den

Verzug nur leicht fahrlässig verursacht hat.

  

3.4 Höhere Gewalt bei Garten und Landschaftsbau Günter Moers oder

deren Lieferanten, eintretende Betriebsstörungen, die eine fristgemäße

Leistung oder Lieferung verhindert, verändert etwaige

individualvertraglich vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der

durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wird durch die

genannten Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so

werden wir von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen Fällen

kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.

 

 3.5 Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen der Firma Garten und Landschaftsbau Günter Moers richtet sich nach dem

zugrundeliegenden Vertrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln

im Gartenbau und der gegenwärtigen Technik unter Einhaltung der

Material und Produktfreigaben.

  

3.6 Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber schriftlich

angezeigt durch die Endabrechnung. Wünscht der Auftraggeber

eine Abnahmebesichtigung, so hat der diese innerhalb von 10

Werktagen gemeinsam mit dem Auftragsnehmer durchzuführen.

wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit

Ablauf von 10 Werktagen nach der schriftlichen Meldung über die

Fertigstellung der Leistung. Hat der Auftraggeber die Leistung oder

einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme

als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist. 

 

3.7 Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort bei

deren Bekanntwerden (insbesondere bei Teilen der Leistung, die durch

die weitere Ausführung der Leistung der Prüfung entzogen werden),

sonst spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich geltend zu

machen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über,

sofern dieser sie nicht schon vorher nach VOB § 7 trägt.

 

§ 4 Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen

 

4.1 Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und/ oder

Dienstleistungen binnen einer Frist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum

die Rechnungssumme ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist

kommt der Kunde in Zahlungsvollzug, Garten und Landschaftsbau

Günter Moers ist nach billigem Ermessen dann berechtigt, die

banküblichen Zinsen, mindestens jedoch einen Verzugsschaden in

Höhe von 10 % p. a. zu berechnen.

Näheres wie Skonto etc. wird auf der Rechnung geregelt.

 

4.2 Garten und Landschaftsbau Günter Moers behält sich das Recht vor,

Abschlagszahlungen nach Baufortschritten zu verlangen, diese sind

binnen einer Frist von 5 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug

zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in

Zahlungsvollzug und Garten und Landschaftsbau Günter Moers

behält sich das Recht vor, alle Leistungen ruhen zu lassen bis diese

Abschlagszahlung / Teilzahlung beglichen werden. Nach Setzung einer

angemessenen Nachfrist und bei untätig bleiben des Kunden sind wir

berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu

verlangen. Sind Abschlagszahlungen nicht verlangt, bleiben bis zur

Begleichung der Material- bzw. Zwischen- oder Schlussrechnung,

sämtliche gelieferten Materialien im Besitz von Garten und

Landschaftsbau Günter Moers, genauso bleiben sämtliche durch uns

entsorgte Materialien bis zur Begleichung der Zwischen- bzw.

Schlussrechnung im Besitz des Auftraggebers.

 

4.3 Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche

Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer

vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung der

vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung

abhängig zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist bei

Untätig bleiben unserer Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag

zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

 

4.4 An- und Abfahrten sind innerhalb eines 30 Kilometer Radius kostenfrei.

Als Ausgangspunkt gilt dabei immer der Sitz von Garten und

Landschaftsbau Günter Moers. Ausnahmen stellen Kleinaufträge

unter 300,00€ dar. Diese werden Pauschal mit 30,00€ berechnet, sollte

keinerlei andere Vereinbarung getroffen worden sein.

 

§ 5 Gewährleistung

  

5.1 Garten und Landschaftsbau Günter Moers übernimmt die Gewähr,

dass seine Leistung zur Zeit der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt

ist, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit

Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem

gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch

aufheben oder mindern.

 

 

 

5.2 Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut die vom Auftraggeber

geliefert werden, wird vom Garten und Landschaftsbau Günter Moers

keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch für

Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragsnehmer

herrühren. Auf erkennbare Mängel hat Garten und Landschaftsbau

Günter Moers den Auftraggeber hinzuweisen.

  

5.3 Eine Garantie für das Anwachsen von Pflanzen kann nur mit der

gesonderten Beauftragung einer Fertigstellungspflege über ein bzw.

zwei Jahre übernommen werden. Eine im Rahmen der

Fertigstellungspflege gegebene Garantie setzt die richtige Behandlung

der Pflanzen durch den Kunden außerhalb unserer Pflegeleistung

voraus (keine zusätzliche Düngung, Wässern nach Absprache etc.).

Fälle höherer Gewalt wie Sturm, Frost , Dürre, Schädlingsbefall etc.

sind von der Garantie ausgenommen, obgleich wir versuchen solche

Ereignisse zu beobachten um diesen gegebenenfalls entgegenwirken

zu können. Im Regelfall ersetzen wir einzelne Ausfälle von

Pflanzen aus Kulanzgründen, vorausgesetzt es sind keine fahrlässigen

Schädigungen durch den Kunden erkennbar.

 

5.4 Garten und Landschaftsbau Günter Moers liefert die Ware in der

Ausführung und Beschaffenheit, die zum Lieferzeitpunkt üblich ist. Die

Haftung für die Brauchbarkeit der Ware zu einem bestimmten

Verwendungszweck ist ausgeschlossen. Eine Sachmängelhaftung ist

des Weiteren ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware lediglich zu

einem bei derartigen Produkten handelsüblichen Prozentsatz

mangelhaft ist. Die vorerwähnten Gewährleistungsbestimmungen

gelten entsprechend für durch Garten und Landschaftsbau Günter Moers

erbrachte Werk- oder Dienstleistungen.

 

5.5 Für die von uns durchgeführten Bauleistungen geben wir eine

Gewährleistung von bis zu einem Jahr.

 

5.6 Trifft ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst das Recht auf

Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male misslingen

steht dem Kunden ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Vom

zurücktreten kann der Kunde nur im Falle von grob fahrlässigen und

schwerwiegenden Mängeln, die unter keinen Umständen durch

Nachbesserungsarbeiten zu beseitigen sind oder im Rahmen von

mehreren Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt wurden.

 

5.7 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach

mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag,

steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels

zu. Wählt der Kunde nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung

Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies

zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz

zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.

Ohne ausdrückliche individualvertragliche Vereinbarung, übernimmt

Garten und Landschaftsbau Günter Moers keine Garantie für eine

bestimmte Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit von ihr gelieferter Ware

i. S. d. § 443 BGG. Im Übrigen haftet Garten und Landschaftsbau

Günter Moers für durch Sie zu vertretende Sach- und Rechtsmängel

ihrer Leistungen und Lieferungen wie folgt:

 

5.8 Garten und Landschaftsbau Günter Moers haftet für durch sie zu

vertretende Mängel nach ihrer Wahl, entweder auf Nachbesserung

(Mangelbeseitigung) oder auf Rückgabe der Ware gegen

Ersatzlieferung oder Gutschrift des zurückgegebenen Waren-wertes.

Ansprüche auf Minderung oder Ersatz eines unmittelbaren oder

mittelbaren Schadens, sind im gesetzlich zulässigen Umfang

ausgeschlossen. Eine etwaige gesetzliche Haftung Garten und

Landschaftsbau Günter Moers, für

aus zu vertretenen Sachmängeln folgenden Personenschäden

(Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit) oder auf Grund

vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens, bleibt unberührt.

  

5.9 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen

von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei unerheblicher

Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der gelieferten Ware bzw. der

erbrachten Dienstleistung.

 

5.10 Der Kunde hat die empfangende Ware oder angenommene Leistung

unverzüglich nach Anlieferung/Leistungserbringung auf etwaige

Sachmängel hin zu untersuchen und seine Beanstandung unverzüglich

gegenüber Garten und Landschaftsbau Günter Moers

 

schriftlich zu rügen. Nach Ablauf von 7 Tagen, seit dem Leistungs - /Lieferungsdatum

gilt die Ware oder Leistung als genehmigt, soweit etwaige Mängel, Abweichungen vom

Leistung /Lieferungsumfang oder sonstige Beanstandungen der Ware/Leistung im Rahmen 

einer stichprobenartig durchgeführten Überprüfung hätten festgestellt

werden können. Bei sämtlichen mangelbedingten Rücklieferungen

trägt der Kunde die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des

zufälligen Untergangs der Ware bis zu deren Eingang bei Garten und

Landschaftsbau Günter Moers.

 

5.11 Erfolgt die Mängelrüge im Ergebnis grundlos, ist Garten und

Landschaftsbau Günter Moers berechtigt, die ihr aus Anlass der

Beanstandung entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu

verlangen. 

 

5.12 Regressansprüche des Kunden gegen Garten und Landschaftsbau

Günter Moers aus § 478 BGB (Unternehmerrückgriff) besteht nur

insoweit, als der Kunde mit seinem Arbeitnehmer keine über die

gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehende

Vereinbarung getroffen hat und der Kunde ein Verbraucher ist. 

 

§ 6 Pflichten des Kunden 

 

6.1  Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über

verlaufende Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen, sollte dies

nicht geschehen, kann Garten und Landschaftsbau Günter Moers für

eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung

übernehmen. 

 

6.2  Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen wie Leistungsverzeichnis, Lage und Werkpläne

o.ä. werden vom Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur

Verfügung gestellt. Leistungen hierzu wie Gutachten, Berechnungen,

Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen und der gleichen, zu denen

der Auftragnehmer beauftragt wird, werden dem

Auftraggeber gesondert berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes

vereinbart ist bzw. nach gewerblicher Verkehrssitte üblich ist. 

 

6.3  Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Lagerplätze und

Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser u.ä.) werden vom Auftraggeber

auf der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bauwasser und

Baustrom kann vom Auftragnehmer in der für die Ausführung der

Leistungen erforderlichen Menge unentgeltlich entnommen

werden. Sollte dies nicht möglich sein so trägt der Kunde die Kosten

für die Bereitstellung.

 

§ 7. Aufrechnungsverbot Ausschluss des Zurückbehaltungsrecht 

 

7.1  Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Forderungen der Garten 

und Landschaftsbau Günter Moers aufzurechnen oder ein 

gesetzliches Zurückbehaltungsrecht oder ein Leistungsverweigerungsrecht

auszuüben, es sei denn, diesen Gegenrechten liegen rechtskräftig

festgestellt oder durch Garten und Landschaftsbau Günter Moers

schriftlich anerkannte Gegenansprüche zu Grunde.

 

§ 8. Erfüllungsort; anwendbares Recht; Gerichtsstand

 

8.1  Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der

Allgemeine Gerichtsstand von Garten und Landschaftsbau

Günter Moers (Amtsgericht Ratingen  Sind die Vertragsparteien Kaufleute,

juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche

Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem

Vertrag der allgemeine Gerichtsstand von Garten und

Landschaftsbau Günter Moers (Amtsgericht Ratingen.).

  

8.2  Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland 

unter Ausschluss des CISG.

 

8.3  Im Streitfall ist Garten und Landschaftsbau Günter Moers berechtigt

den Streitfall an ein Unabhängigen Schiedsmann zu leiten. Der

Schiedsmann wird in diesem Fall vom Kunden und von Garten und

Landschaftsbau Günter Moers zusammen ausgewählt. Die

anfallenden Kosten werden zur gleichermaßen vom Kunden und von

Garten Landschaftsbau Günter Moers getragen.

 

§ 9. Anpassungsklausel und Schlussbestimmungen

 

9.1 Sofern einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen

Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger

Vereinbarungen zwischen Garten und Landschaftsbau Günter Moers

und dem Kunden unwirksam sein oder werden sollten, bleibt hiervon

die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsverbindungen und des 

Vertragsverhältnisses im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien

verpflichten sich, etwaige unwirksame Vertragsbestimmungen durch

solche Vereinbarungen zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem

wirtschaftlichen Zweck dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten   

Zweck möglichst nahe  kommt. Gleiches gilt für eventuelle

Regelungslücken.

10. Links

Haftungsausschluss für fremde Links. Wir haften nicht für die Links Dritter.

11. Gewährleistung

Die Gewährleistungszeit beträgt 1 Jahr. 

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